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Mozilla Foundation startet Initiative für Urheberrechtsreform: „Make – Create – Innovate“

Mozilla-R2R-Petition

Während die Pläne der EU-Kommission zur anstehenden Urheberrechtsreform immer schlimmer konkreter werden, mischt sich mit der Mozilla Foundation jetzt ein neuer Akteur in die Urheberrechtsdebatte ein. Die gemeinnützige Stiftung ist Eigentümerin der Firefox-Entwicklerfirma Mozilla Corporation, und hat sich ganz allgemein der Förderung eines offenen Internets verschrieben. Von großer Bedeutung für Offenheit im Netz ist das Urheberrecht, weshalb Mozilla jetzt eine Petition mit dem Titel „Make – Create – Innovate“ (in der deutschen Variante „Erschaffen – Entwickeln – Innovieren“) mit drei Forderungen veröffentlicht hat:

  1. „EU-Urheberrecht auf den Stand des 21. Jahrhunderts bringen“: Das Urheberrecht sei „veraltet und maßlos restriktiv“, weshalb „Regeln aktualisiert und harmonisiert werden [müssen], damit im Internet Platz zum Basteln, Entwickeln, Teilen und Lernen ist. Bildung, Parodie, Panorama, Remix und Analyse sollten nicht rechtswidrig sein.“
  2. „Das neue Urheberrecht offen und flexibel gestalten, um Innovation und Kreativität zu fördern“: Die Offenheit des europäischen Urheberrechts soll „z.B. durch eine Ausnahme für UGC (User Generated Content) und eine Klausel, gleich einer offenen Norm, Kulanz oder Fair Use“ erreicht werden. Es geht also auch Mozilla um die Einführung eines Recht auf Remix.
  3. „Das Internet schützen“: Hiermit möchte Mozilla, „das Prinzip der erlaubnisfreien Innovation im Urheberrecht schützen“, das die Stiftung dadurch bedroht sieht, dass „Plattformen für alle Online-Aktivitäten haftbar gemacht werden können“ und so „eine enorme Abschreckungswirkung im Bereich der Meinungsäußerung“ drohe.

Zum Einstieg fragt Mozilla danach, ob den Leuten eigentlich bewusst ist, dass Internet-Meme häufig illegal sind, genauso wie die Verbreitung von Fotos des Eifelturms bei Nacht oder bestimmte Nutzungsarten im Bildungsbereich. Unterstützen kann man die Petition hier.

Dies ist ein Crosspost von netzpolitik.org.

(more...) Leonhard Dobusch in netzpolitik.org
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Sampling vor dem Verfassungsgericht: Eine kommentierte Presseschau

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe verhandelte gestern zur Frage, ob auch für die Übernahme kleinster Teile eines Musikstücks – im konkreten Fall geht es um ein zweisekündiges Sample von Kraftwerks „Metall auf Metall“ – die Klärung von Rechten erfordert. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits zwei Mal, 2008 und 2012, zu Gunsten der Rechteinhaber am Song „Metall auf Metall“ entschieden. Konkret ging es nicht um Urheberrecht im engeren Sinn, sondern um das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers. Der BGH war in seinem Urteil der Meinung, dass Sampling nicht erlaubt sein soll, wenn es einem „durchschnittlich ausgestatteten und befähigten Musikproduzenten“ möglich wäre, die besagte Tonfolge selbst einzuspielen. Mit anderen Worten, Musikproduzenten sollen sich nicht durch Sampling auf Kosten anderer etwas ersparen.

Kraftwerk live in Stockholm (Bild: Andréas Hagström, CC-BY-SA)

Kraftwerk live in Stockholm (Bild: Andréas Hagström, CC-BY-SA)

Diese Entscheidung greift jedoch gleich doppelt zu kurz: Erstens ist Sampling heute längst nicht nur mehr etwas, das professionelle Musikproduzenten tun. Diese jedoch weiterhin als Maßstab heranzuziehen verhindert jede Form von nicht-kommerziellem Sampling und behindert so digitale Remix- und Mashupkultur. Zweitens geht es beim Sampling in der Regel nicht nur um die bloße Tonfolge, sondern ist Sampling auch eine kulturelle Referenz, ein Verweis, eine Auseinandersetzung mit anderen Werken. Ein Sample ist eben mehr als eine Tonfolge, sondern kann vielmehr ein Tonzitat sein, wo es gerade um die Erkenn- und Zuordenbarkeit zum zitierten Werk geht.

Im aktuellen Verfahren vor dem BVG geht es jetzt um die Frage, ob durch diese Entscheidungen des BGH das Grundrecht auf Kunstfreiheit unverhältnismäßig eingeschränkt worden ist. Mit anderen Worten, es gilt zu klären, ob es nicht zumindest in sehr engen Grenzen soetwas wie ein grundrechtlich geschütztes „Recht auf Remix“ gibt.

(more...) Leonhard Dobusch in netzpolitik.org
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3sat Pixelmacher zum Thema Remix

Heute Nacht sendet 3sat um 1:55 Uhr die Sendung “Pixelmacher” mit einem halbstündigen Special zum Thema “Remix”. Da in der Regel die wenigsten Menschen um die geplante Uhrzeit noch wach sind, steht die Sendung jetzt schon in der Mediathek.

Wo die Remix-Kultur herkommt soll uns jetzt einfach mal egal sein, wichtig ist: sie ist da und längst Teil unserer Alltagskultur. […] Oder wie es der New Yorker Filmemacher Kirby Ferguson in „Everything is a Remix“ zeigte, dass eigentlich sowieso alles nur ein Remix ist. Die Pixelmacher remixen mit.

Porträtiert werden in der Sendung zwei Remixkünstler, die wir auch schon in unserer Serie „Remixer/in“ interviewt hatten: Walter W. Wacht (“Habe mich weit aus dem Fenster gelehnt”) und DJY alias JY (“Account mit 99 Tracks gelöscht”).

Auch bei Youtube:

(more...) Markus Beckedahl in netzpolitik.org
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‚Recht auf Remix‘ zu Gast beim Reeperbahn Festival Campus in Hamburg

Avatar_en_03 Beim diesjährigen Reeperbahn Festival Campus, dem Konferenzteil des Hamburger Musikfestivals, gab es unter anderem ein Panel mit dem Titel „Alles ist ein Remix? – Wird GEMA-freie Musik mit der C3S freier?„, bei dem neben Wolfgang Senges für die am Vortag gegründete C3S und GEMA-Justiziar Tobias Holzmüller auch ich für die Initiative „Recht auf Remix“ eingeladen waren. Dass die Themen Remix und Verwertungsgesellschaften eher quer zueinander liegen, hat sich zwar gezeigt, gleichzeitig hat die Diskussion dennoch auch neues zu Tage gefördert.

Mittlerweile gibt es zwei Berichte, die die durchaus konstruktive und lösungsorientierte Stimmung der Veranstaltung ganz gut eingefangen haben. So schreibt das NDR-Online-Magazin N-Joy:

Ein Problem kann aber auch die C3S kaum aus der Welt schaffen: Den meisten Privatleuten, die einfach aus Spaß ein Video mit Musik bei Facebook oder einer Videoplattform hochladen, werden sich kaum mit den dafür notwendigen Rechten auseinanderzusetzen. „Das ist völlig lebensfremd“, sagt Leonard Dobusch vom Verein Digitale Gesellschaft. Die Nutzer können deshalb leicht urheberrechtliche Schwierigkeiten bekommen. Dobusch fordert, dass hier die Politik das Urheberrecht lockert, um Privatleuten ein „Recht auf Remix“ zu geben.

Das Branchenportal Musikmarkt.de wiederum hat sich bemüht, auch widerstreitende Standpunkte möglichst akkurat wiederzugeben:

(more...) Leonhard Dobusch in netzpolitik.org
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(Fast) alle Urheberrechtsprobleme in einem Video: Andy Baio über die neue Prohibition

Andy Baio, einer der Gründer des XOXO Festivals, hat kürzlich ein Video von einem Vortrag veröffentlicht, der in sehenswerten 30 Minuten noch einmal fast all jene Dinge auf den Punkt bringt, die im derzeitigen Urheberrecht grundlegend falsch laufen.

Weil sich Andy Baio aber klarerweise auf die Situation in den USA bezieht, habe ich im folgenden noch einmal die zentralen Themen seines Vortrags aufgelistet und mit Links zu Blogeinträgen hier auf netzpolitik.org versehen, die sich mit den jeweiligen Themen auseinandergesetzt haben. Auf diese Weise wird zweierlei deutlich: Erstens, die genannten Probleme begleiten uns schon eine ganze Weile und werden sich nicht von alleine und auch nicht nur durch einfachere Lizenzierungsangebote lösen, wie die EU Kommission immer noch zu glauben scheint. Zweitens ist die Situation in Europa tendenziell noch schlechter als in den USA, obwohl es dort eine – wie Baio deutlich macht: unzureichende – Fair-Use-Klausel im Copyright gibt.

Urheberrecht, Internet-Memes und Remixkultur: Baio steigt mit Harlem Shake als dem jüngsten Beispiel für ein Internet-Meme ein, bei dem Rechteinhaber vom Verzicht auf Rechtsduchsetzung profitieren und gleichzeitig massenhaft kreative Potentiale breiter Bevölkerungsschichten aktiviert werden. Beobachten konnte man das auch schon am Vorgänger-Meme „Gangnam Style“: „Zur netzpolitischen Dimension von Gangnam Style„.

(more...) Leonhard Dobusch in Meme, netzpolitik.org, Recht
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Zur netzpolitischen Dimension von Heino: Covern erlaubt, Remixen verboten

Mit seiner jüngsten Albumveröffentlichung „Mit freundlichen Grüßen“ hat der Schlagersänger Heino einen neuen Rekord für den Verkauf von Musikalben im Internet aufgestellt. Die Besonderheit dieses Albums und wohl hauptausschlaggebend dafür, dass gerade ein Schlagersänger mit Kernzielgruppe 50+ die Download-Charts anführt, ist der Umstand, dass es sich um ein Album voller Coverversionen handelt.

Auf wohlkalkulierte Weise singt Heino auf seiner Platte Lieder von viele Jahre jüngeren KünstlerInnen im Bereich Pop (Sportfreunde Stiller, Nena), Hip-Hop (Fanta 4, Absolute Beginner), Punkrock (Die Ärzte) und Industrial-Rock (Rammstein) nach. Wie sich alleine durch die markante Stimme Heinos dadurch der Charakter der Stücke verändert, ist durchaus hörenswert.

(more...) Leonhard Dobusch in Kunst, netzpolitik.org
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Zur netzpolitischen Dimension von Maschek: Illegal erfolgreiches Remix-Kabarett

Am Rande einer parlamentarischen Enquete der österreichischen Grünen zum Thema Urheberrecht habe ich ein kurzes Interview mit Robert Stachel, Mitglied der Satire- und Kabarett-Gruppe Maschek. geführt. Wikipedia beschreibt das Konzept von Maschek. wie folgt:

„Das Konzept von ‚Maschek.‘ besteht aus der Live-Synchronisation von zusammengeschnittenen Fernseh-Passagen. Ihre Neuvertonungen geben dem Videomaterial eine völlig neue Handlung, verwandeln die originären Inhalte in eine absurde Fernsehsatire. Opfer dieser Satire sind häufig Prominente wie Papst Benedikt XVI., Heinz Fischer, Wolfgang Schüssel, Alfred Gusenbauer, Karl-Heinz Grasser, Angela Merkel, Maria Fekter, Arnold Schwarzenegger, Werner Faymann oder der 1994 verstorbene Fernsehclown Arminio Rothstein alias Clown Habakuk.“

In Österreich sind Maschek. mit diesem Konzept so erfolgreich, dass sie mittlerweile von ihrem Bühnenprogramm leben können. Außerdem sind sie ständiger Bestandteil verschiedener Fernsehformate wie beispielsweise „Willkommen Österreich“ des Duos Stermann & Grissemann.

In dem Interview berichtet Stachel von den urheberrechtlichen Herausforderungen, die mit der kabarettistischen Neusynchronisation von Filminhalten verbunden sind. Einerseits gestaltet sich die Klärung von Rechten selbst für die bloße Verwendung im Rahmen der Bühnenfauftritte von Maschek. bisweilen schwierig, vor allem wenn es sich um Amateurinhalte („Found Footage“, z.B. von YouTube) handelt. Andererseits bereitet es Maschek. Probleme, Videos von ihren kreativen Fortschöpfungen online zugänglich zu machen. Genau diese möglichst einfache Verbreitung ihrer Videos im Netz ist für Maschek. aber entscheidend:

(more...) Leonhard Dobusch in Kunst, netzpolitik.org
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Der Technoviking-Prozess: Urheberrecht und Internet-Memes

Das Technoviking Internet-Meme basiert auf einem Video aufgenommen im Rahmen der Fuckparade 2000 in Berlin, das der Video-Künstler Matthias Fritsch 2005 auf YouTube online gestellt hatte und das irgendwann im Laufe des Jahres 2007 viral geworden ist.

In der Regel verbreitet sich bei Internet-Memes (vgl. z.B. auch das Gangnam-Phänomen) nicht nur das Original, sondern es entstehen auch unzählige abgeleitete Werke. Eine schöne Auswahl von Technoviking-Remixes findet sich bei Know Your Meme, von denen auch das oben eingebettete Video stammt. Matthias Fritsch wiederum begann sich im Zuge des Technoviking-Memes stärker mit Meme-Kultur ganz allgemein auseinanderzusetzen und veröffentlichte beispielsweise 2010 einen Zusammenschnitt von Technoviking-Videos unter dem Titel „We, Technoviking„:

(more...) Leonhard Dobusch in Meme, netzpolitik.org
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Urheberrechtrechtsreform zwischen Geheimverhandlungen und Crowdsourcing

Auf unterschiedlichen Ebenen – von internationalen Verträgen über die supranationale EU-Ebene bis hin zu einer nationalen Initiative in Finnland – wurden in den letzten Tagen Initiativen zur Reform des Urheberrechts bekannt, die schön die Bandbreite an möglichen Herangehensweisen illustrieren.

Nina Paley, CC-BY-SA

Nina Paley, CC-BY-SA, http://mimiandeunice.com/2011/05/23/copyright-reform/

Transatlantisches Freihandelsabkommen (TAFTA)

Am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz wurde bekannt, dass im Zuge der Verhandlungen rund um ein transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU auch Änderungen an Urheberrecht bzw. Copyright behandelt werden sollen. Über den konkreten Verhandlungsstand ist in bester ACTA-Tradition jedoch nichts bekannt. Monika Emert kann in ihrem Bereicht für heise.de deshalb auch nur spekulieren:

Unter dem Einfluss einer starken Unterhaltungsindustrie wird dabei gerade US-Unterhändlern nachgesagt, dass sie für Maximalforderungen im Urheberrecht eintreten.

In eine ähnliche Richtung gehen auch die Eindrücke der liberalen EU-Abgeordneten Marietje Schaake, die Emert in ihrem Beitrag zitiert:

Ich höre immer wieder, dass die USA und die EU in der Frage Schutz des Geistigen Eigentum gespalten seien. Tatsächlich aber gehen die Gräben quer durch die Gesellschaft auf beiden Seiten des Atlantik.

Ein umfassendes Abkommen wie TAFTA sei aber schwerer wegen einzelner Bestimmungen zu kippen als das beim Spezialabkommen ACTA der Fall war.

Angesichts des Lobby-Drucks von Seiten großer US-Unternehmen und dem schon bekannten Muster geheimer Verhandlungen scheint TAFTA also kaum das Forum für jene ausgewogene Reformen zu sein, die das Urheberrecht mit digitalem Alltagshandeln wieder versöhnen könnten; eher im Gegenteil, es würde mich nicht wundern, sollten einige Zombie-Passagen aus ACTA im Kontext von TAFTA wiederauferstehen.

EU-Ebene: „Lizenzen für Europa“

(more...) Leonhard Dobusch in netzpolitik.org, Recht
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Auf dem Weg zu einem Urheberrecht für das 21. Jahrhundert: Ideen für eine zukünftige Regulierung kreativer Güter

Till Kreutzer ist Rechtsanwalt und Redakteur bei iRights.info. Dieser Text erschien zuerst in Wirtschaftsdienst – Zeitschrift für Wirtschaftspolitik 10/2012 und iRights.info. Wegen der Verlagsvereinbarung bei der Erstveröffentlichung (Springer Wissenschaft) bleiben alle Rechte vorbehalten. Wir übernehmen den Text mit freundlicher Genehmigung.

Das Urheberrecht kann die Rechteinhaber derzeit nicht effektiv schützen. Es müsste gründlich reformiert werden, um Kreativen zu ihrem Recht, das weniger durch Privatnutzer als vielmehr von Verwertern beschnitten wird, zu verhelfen. Dafür sind kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen nötig.

(more...) Gastbeitrag in netzpolitik.org, Recht
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