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Konferenzpanel „Urheberrecht, Technologie und künstlerische Produktion“ am 9.9.2015 bei der Konferenz „Die Versprechungen des Rechts“ (Berlin)

Die Versprechungen des Rechts

Vom 9. bis 11. September 2015 findet an der Humboldt-Universität zu Berlin die Konferenz „Die Versprechungen des Rechts“ statt. Es ist die mittlerweile dritte Zusammenkunft der deutschsprachigen Rechtssoziologievereinigungen.

Ein Blick auf das umfangreiche Programm verrät, dass es auch ein Panel mit dem Titel „Urheberrecht, Technologie und künstlerische Produktion“ (Session 3D) geben wird. Die Idee dieses Panels ist, juristische und sozialwissenschaftliche Perspektiven auf das Verhältnis von urheberrechtlichen Anforderungen und künstlerischer Produktion zu erhalten. In insgesamt vier Vorträgen und einer gemeinsamen Diskussion sollen die Versprechungen des Urheberrechts ausgelotet und an den praktischen Beispielen von Musik- und Filmproduktion veranschaulicht werden.

Das Panel wird gemeinsam organisiert von Frédéric Döhl (Institut für Musik und Musikwissenschaft, TU Dortmund), Georg Fischer (Graduiertenkolleg Innovationsgesellschaft heute, Institut für Soziologie, TU Berlin), Rike Maier (Alexander von Humboldt-Institut für Internet und Gesellschaft) und Holger Schwetter (Institut für Soziologie, TU Dresden). Es findet statt am 9. September von 16.30 bis 18.00 Uhr.

Programm:

  • Rike Maier: Urheberrecht und Technik am Beispiel von Hosting-Plattformen
  • Frédéric Döhl: Jenseits des Urheberrechts: Zur Figur des Produzenten am Beispiel des Mashup-Genres
  • Georg Fischer: Musik, Verwertung, Gesellschaft – Digitale Musikproduktion zwischen Remix, Rechteklärung und referentieller Kreativität
  • Holger Schwetter: Vom pragmatischen Umgang unabhängiger Musiker mit dem Urheberrecht
  • Gemeinsame Diskussion

Weitere Informationen finden sich hinter diesen Links:

Hauptseite der Konferenz

Abstract des Panels und der einzelnen Vorträge

(more...) Georg Fischer in Allgemein
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Mashup Germany bei Stefan Raab: »Bitte verklagt mich nicht!«

David Wessel aka Mashup Germany war vor einiger Zeit der erste Interviewpartner in der Serie von mittlerweile 48 Gesprächen mit Remixerinnen und Remixern. Mit seinem Ansatz, aktuelle Chart-Hits zu neuen Musikstücken zu kombinieren, ist Mashup Germany durchaus massentauglich, was sich einerseits in knapp 250.000 Facebook-Fans widerspiegelt und andererseits diese Woche zu einer Einladung in Stefan Raabs TV Total geführt hat:

Obwohl also Mashup Germany in Sachen Facebook-Fans in der Popstar-Liga spielt, sind seine Mashups aus rechtlichen Gründen nicht käuflich zu erwerben. Da sie aber teilweise via Facebook als Download verfügbar sind endet sein Besuch bei Stefan Raab mit dem Appell: „Bitte verklagt mich nicht!“.

(more...) Leonhard Dobusch in Allgemein
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Neuauflage des c’t-Remix-Wettbewerbs: 2015 mit Creative Commons

Das Computermagazin c’t bittet auch dieses Jahr wieder um Einreichungen zu einem Remix-Wettbewerb. Im Unterschied zum letztjährigen Wettbwerb „Game Over“ ist dieses Jahr das Ausgangsmaterial unter einer Creative-Commons-Lizenz (CC-BY-SA-NC) verfügbar. In der Ankündigung bei heise.de heißt es dazu:

Das Computermagazin c’t startet einen neuen Remix-Wettbewerb mit der kanadischen Rock-Band The Easton Ellises. Auf der Wettbewerbsseite www.ct.de/remix können Sie sich zum Wettbewerb anmelden und anschließend die einzelnen Tonspuren der Songs „SexDrugsRocknRoll“ und „Falcon 69“ herunterladen. Die Band hat die Songs unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA-NC 3.0 freigegeben. Sie dürfen Ihren Remix also auch abseits des Wettbewerbs frei im Internet verteilen.

Im Zuge der Interview-Serie mit Remixer/innen haben wir bereits letztes Jahr mit dem mit dem auch dieses Jahr wieder Verantwortlichen Hartmut Gieselmann ein Interview geführt.

Der Post erschien zuerst bei netzpolitik.org.

(more...) Leonhard Dobusch in Allgemein
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Remix im Wahlkampf: Ein Best-of

Wahlkampfzeit ist Remixzeit. Unter sonst unüblicher durchaus üblicher, parteiübergreifender Missachtung von Urheberrechten, wird im Wahlkampf geremixt was das Zeug hält. Auch hier zeigt sich, was die Initiative für ein Recht auf Remix nun schon seit einiger Zeit zu vermitteln sucht: ein Recht auf Remix ist eine grundlegende Voraussetzung für die Kunst- und Meinungsfreiheit in der digitalen Gesellschaft

Das beginnt bei dem wohl besten Geh-Wählen-Spot aller Zeiten, der noch dazu aus dem in Sachen Urheberrecht ansonsten wenig zimperlichen Gewerkschaftsumfeld stammt – aber vielleicht können sich die Urheberrechts-Hardliner von ver.di ja einmal bei ihren Kollegen von der IG Metall zeigen lassen, wie kreativ-politisches Remixen funktioniert. So nämlich:

Nicht fehlen dürfen im Wahlkampf die auch sonst sehr beliebten Plakat-Remix-Tools (vgl. z.B. den Telekom– sowie den Vodafail-Remixer). Empfohlen sei hier beispielsweise der CDU-Wahlplakat-Generator der Titanic, dem  beispielsweise folgender Remix entstammt:

titanic-cdu-remix

Remix-Wahlkampf findet aber nicht nur im Internet statt. Wie Bln.fm dokumentiert hat, erfreut sich auch Offline-Wahlkampf-Remix wachsender und ebenfalls parteiübergreifender Beliebtheit. Eine kleine Auswahl:

(more...) Leonhard Dobusch in Allgemein
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‚Right to Remix‘: Initiative for a European Copyright Reform

The iniative right2remix.org calls for European lawmakers to adopt remix rights in European copyright legislation. On this portal, the German civil rights organisation Digitale Gesellschaft e. V., who launched the initiative, explains: „We live in an age of remix. Creativity and culture have always drawn from previous works, but with the Internet and digital technologies, the creative re-use of works has been taken to a whole new level. More people are able to edit and share a greater range of works than ever before.“

Markus Beckedahl, spokesperson of Digitale Gesellschaft e. V., demands legal changes to adapt to these technological and social developments: „The right to remix has become a fundamental requirement for freedom of expression and free speech in a digital society.“

Establishing a right to remix, however, requires some modifications of European and national copyright law. Digitale Gesellschaft e. V. proposes to introduce the right to remix as a combination of three creative rights:

  • The right to change works during usage and to publish the results. (Transformative usage right(s) with lump-sum compensation, e.g. background music in mobile phone videos)
  • The right to create and to publish remixes of existing works. (Remix right(s) with lump-sum compensation, e.g. fake trailer for a TV series)
  • The right to commercialise remixes, in exchange for appropriate compensation. (Remix commercialization right(s) subject to compulsory licensing, e.g. selling music mash-ups on iTunes)
(more...) Leonhard Dobusch in Allgemein
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Neu via Twitter und Facebook: Remix des Tages

Inzwischen haben fast tausend Menschen unsere Petition für ein Recht auf Remix unterschrieben und knapp die Hälfte von ihnen hat auch den Link zu ihrem Lieblingsremix ihrer Unterschrift beigefügt. Damit diese unzähligen sehen- und hörenswerten Remixes nicht nur auf der Seite des Remix.Awards gesammelt sondern auch einfacher erlebt werden können, starten wir heute ein neues Service: via Twitter und Facebook featuren wir ab sofort von Dienstag bis Freitag unseren Remix des Tages.

Den Auftakt macht das Grey Video, ein Remix-Video zu einem der besten und leider käuflich nicht erhältlichen Remix-Alben, nämlich dem „Grey Album“ von DJ Danger Mouse:

Wer den eigenen Lieblingsremix noch nicht geteilt hat, kann das jederzeit noch auf der Petitionsseite tun.

(more...) Leonhard Dobusch in Allgemein
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Verbraucherschützer wollen „Kreativität der Masse“ legalisieren

In einem gestern präsentierten Positionspaper (PDF) fordern der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde (Grüne) und Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), eine Neuausrichtung des Urheberrechts. Neben einer Reihe von begrüßenswerten Vorschlägen wie zum Beispiel, die Privatkopie als Nutzerrecht zu verankern, findet sich darin auch ein Punkt 5 zum Thema „Kreativität der Masse“:

Ein modernes Urheberrecht muss Gestaltungsformen und Kulturpraktiken wie Collagen, Remixe oder Mashups, die urheberrechtlich geschützte Inhalte verwenden, ermöglichen. Solche Kulturformen weisen ein enormes kulturelles und wirtschaftliches Potenzial auf, das es in einer modernen Gesellschaft zu nutzen gilt. Die gegenwärtigen Regelungen im Urheberrechtsgesetz sind jedoch nicht geeignet, das Phänomen der „Kreativität der Masse“ zu regeln. Vielmehr errichtet das geltende Recht Beschränkungen, die nicht nur innovationshemmend sind, sondern solche Kulturformen regelrecht an den Rand der Legalität drängen. Hier braucht es gesetzliche Lösungen, die diesen Gestaltungsformen und Kulturpraktiken einen angemessenen Raum geben.

Die Überschrift dieses Punkts hätte auch „Recht auf Remix“ lauten können. Entscheidend ist dabei nicht nur, „Collagen, Remixe oder Mashups“ zu erlauben, sondern deren öffentliche Zugänglichmachung im Internet. Auch dafür findet sich eine Forderung in dem Positionspapier:

Kommunikationsformen wie das „Posten“ und „Teilen“ von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf partizipativen Plattformen und Anwendungen des Web 2.0 (insbesondere sozialen Netzwerken, Video- und Fotoportalen, Blogs und Foren) zu privaten Zwecken sind als neue zulässige Nutzungsformen im Urheberrecht zu verankern.

Eine Durchsetzung dieser beiden Änderungen ohne gleichzeitige Einführung einer diesbezüglichen Pauschalvergütung ist aber wohl unrealistisch. Schließlich mag das Teilen aus Sicht der Personen zwar „nicht-kommerziell“ sein, die Plattformen auf denen das geschieht, sind es aber in der Regel nicht.

(more...) Leonhard Dobusch in Allgemein
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Interview zum Start von „Recht auf Remix“ mit Leonhard Dobusch

Leonhard Dobusch, Juniorprofessor an der FU Berlin und Mitglied des Digitale Gesellschaft e. V., war federführend in die Konzeption der Initiative „Recht auf Remix“ involviert. Eva Flecken von der Spreerunde hat ihn zum Start der Kampagne auf der re:publica 13 interviewt:

Ebenfalls online ist ein Video des netzpolitischen Nachmittags im Rahmen der re:publica 13, bei der die Initiative offiziell vorgestellt wurde.

(more...) Linnea Riensberg in Allgemein, Interview
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„Recht auf Remix“: Für einen Neustart der Urheberrechtsdebatte

Mit www.rechtaufremix.org startet der Digitale Gesellschaft e. V. eine Kampagne für die gesetzliche Verankerung von Remixrechten.

Mit dem Internet sind Remix und andere Formen kreativer Kopie Teil des kommunikativen Alltags breiter Bevölkerungsschichten geworden. Im aktuellen Urheberrecht sind Remix und Remixkultur allerdings nicht vorgesehen. Markus Beckedahl, Vorstand des Digitale Gesellschaft e. V., sieht deshalb Handlungsbedarf: „Ein Recht auf Remix ist inzwischen eine grundlegende Voraussetzung für die Kunst- und Meinungsfreiheit in einer digitalen Gesellschaft.

Die derzeitige Rechtslage sei zum Nachteil aller Beteiligten: Wer Werke verändert und anderen zugänglich macht, riskiert abgemahnt zu werden, gleichzeitig bekommen die Urheber der verwendeten Werke keine Vergütung. Der Vorschlag des Digitale Gesellschaft e.V. sieht stattdessen ein Bündel aus drei vergüteten Kreativitätsrechten vor:

  • Das Recht, Werke bei der Nutzung zu verändern und das Ergebnis öffentlich zugänglich zu machen. (Pauschalvergütetes Transformationsnutzungsrecht – Beispiel: Hintergrundmusik im Handy-Video)
  • Das Recht, Remixes von bestehenden Werken zu erstellen und diese öffentlich zugänglich zu machen. (Pauschalvergütetes Remixrecht – Beispiel: Fake-Trailer einer Fernsehserie)
  • Das Recht, gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung, Remixes auch kommerziell zu verwerten. (Lizenzpflichtiges Remixverwertungsrecht – Beispiel: Verkauf von Musik-Mashup via iTunes)

Zum Start bietet die Kampagnenseite www.rechtaufremix.org Informationen über die dafür notwendigen Reformen, ein Blog mit Beiträgen zum Thema, sowie eine Petition. Unterzeichner werden gebeten, den Link zu ihrem ganz persönlichen Lieblings-Remix einzutragen. Leonhard Dobusch, Juniorprofessor an der FU Berlin und verantwortlich für Konzeption der Kampagne, erklärt dazu: „Wir möchten durch das Sammeln von beliebten Remixes dokumentieren, wie lebendig und wertvoll Remixkultur bereits heute ist.“ Unter allen Einreichungen werden im Herbst Remix-Awards in den Kategorien Musik, Video und Freestyle verliehen.

Außerdem kündigt Dobusch für den Herbst die Eröffnung eines digitalen Remix-Museums an: „Das Online-Museum wird Geschichte, Gegenwart und rechtliche Fragen von Remix und Remixkultur einer breiten Öffentlichkeit erlebbar machen.“ Als Kuratorinnen und Kuratoren für das Museum konnten unter anderem Dirk von Gehlen, Autor des Buchs „Mashup – Lob der Kopie“ und Prof. Dr. Susanne Regener, Inhaberin des Lehrstuhls für Mediengeschichte an der Universität Siegen gewonnen werden. „Nach dem Scheitern von ACTA wollen wir mit rechtaufremix.org zu einem konstruktiven Neustart der Urheberrechtsdebatte beitragen,“ so Markus Beckedahl abschließend.

Rückfragehinweis:
Für Rückfragen jeder Art steht der Verein unter der E-Mailadresse presse@digitalegesellschaft.de zur Verfügung. Interviewanfragen und Gesprächstermine werden ebenfalls über diese E-Mailadresse zeitnah koordiniert. Wahlweise ist unser Vorsitzender Markus Beckedahl unter 0177 7503541 erreichbar.

Bildmaterial und weitere Informationen zur Kampagne finden sich unter www.rechtaufremix.org.

(more...) Leonhard Dobusch in Allgemein
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